Verbot Wasserentnahme ab 1. Juli

Die Stadt Dessau-Roßlau wird in der Funktion der unteren Wasserbehörde (UWB) für den Zeitraum zwischen dem 01. Juli 2025 bis zum 30. September 2025 für das gesamte Stadtgebiet von Dessau-Roßlau eine Beschränkung der Entnahme von Wasser aus Gewässern, darin sind Oberflächengewässer und das Grundwasser einbezogen, mittels Allgemeinverfügung erlassen.

Wir bitten und fordern hiermit alle Nutzer der Tennisanlage auf, sich an dieses Verbot zu halten! Bei Nichteinhaltung droht dem Verein eine Strafe bis 50.000 Euro. Eltern werden gebeten, ihre bei uns spielenden Kinder darauf hinzuweisen.

Folgende Verbote und Beschränkungen von Wasserentnahmen gelten insbesondere:

  • Jegliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen.
  • Jegliche Wasserentnahmen aus Brunnen in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr zur Bewässerung von privaten und öffentlichen Grünflächen sowie Sportanlagen (zum Beispiel Rasen- und Tennisplätze) sind untersagt. Dies gilt auch für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen und für Wasserentnahmen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
  • Ausgenommen sind Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern und Brunnen, welche für den Zweck der Verteidigung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit benötigt werden.

Weiterhin erlaubt ist das Schöpfen aus Oberflächengewässern mittels Handgefäßen (z. B. Gießkanne) als Gemeingebrauch. Die Grundwasserentnahme wird zeitlich eingeschränkt.

In Dessau-Roßlau sind nicht nur sinkende Wasserstände in den Oberflächengewässern zu verzeichnen, auch sinkende Grundwasserstände, welche anhand der vergangenen und aktuellen Auswertungen der vorliegenden Pegelstände deutlich werden. Aus den Messergebnissen der vergangenen Trockenjahre und einem Frühjahr 2025 mit sehr geringen Niederschlägen wird deutlich, dass sich erneut sehr niedrige Wasserstände in Oberflächengewässern und im Grundwasserleiter einstellen.

Die Allgemeinverfügung im vollständigem Wortlaut.